Barrierefreies Impressum

Stilisierte Radiowellen stralen nach links und rechtsMuss ein Impressum eigentlich barrierefrei sein? Aus ethischer Sicht würde man sofort ja sagen, denn warum sollten diese Daten nicht allen zugänglich sein? Vor allem kleinere Seitenbetreiber verstecken Kontaktdaten wie Mailadressen in Rastergrafiken, so dass sie von Bots nicht ausgelesen werden können. Die Strukturen von Adressen sind sehr leicht automatisiert zu erkennen, so dass Adressensammler im Internet sehr schnell ihre Speicher füllen können. Ein weiteres Problem ist natürlich Stalking, was sehr viel einfacher wird, wenn man Telefonnummer und Adresse einer Person hat.

Ein ordentliches Impressum schafft Vertrauen

Privatpersonen sind nicht impressumspflichtig, wenn sie auch keine Werbung auf ihrer Seite schalten. Jede Textanzeige und jeder Affiliate Link und verkaufte Link gilt als Werbung und macht die Seite damit impressumspflichtig.
Während es bei einer privaten Seite oder einem Blog relativ egal ist, wer da was schreibt, wird es schon bei Soloselbstständigen anders. Wer hier eine Dienstleistung beauftragen möchte, wird zuerst auf das Impressum schauen, zumal hier zumeist auch die Kontaktdaten stehen. Enthält das Impressum nicht die obligatorischen Angaben wie die Umsatz-Steuer-ID oder sind die Kontaktdaten nicht lesbar, scheidet dieser Anbieter aus. Das gilt natürlich erst recht für Agenturen, Shops oder Unternehmen.

Die rechtliche Seite

Die Rechtsprechung scheint noch nicht so eindeutig zu sein. Über diesen Post bin ich darauf gestoßen, dass es relativ neue Urteile dazu gibt. In einem anderen Beitrag wird das näher ausgeführt:

Grundlage für das Bereithalten einer Anbieterkennzeichnung ist § 5 TMG. Darin festgehalten ist, dass die Anbieterkennzeichnung „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ zu halten ist.Abmahngefahr: Impressum als Grafik » shopbetreiber-blog.de

Ich denke, das ist sehr eindeutig. Leicht erkennbar heißt für alle erkennbar. Theoretisch also auch für die Nutzer von Textbrowsern, Smartphones mit Winz-Displays oder Screenreader-Nutzer. Übrigens würde ich nie im Leben in einem Shop kaufen, dessen E-Mail nicht lesbar ist.
Ob man – wie der oben zitierte Artikel – auf das Gleichstellungsgebot aus dem Grundgesetz Bezug nehmen möchte, lasse ich mal dahin gestellt sein. Die Grundrechte beziehen sich auf die Rechte des Bürgers gegen den Staat, man müsste hier also eher das Bürgerliche Besetzbuch heranziehen. Leider habe ich auch keine Urteile gefunden, die ein barrierefreies Impressum als verpflichtend ansehen, falls einer meiner Leser eines kennt, freue ich mich über einen Hinweis.
Auch wenn es noch keine eindeutigen Urteile geben sollte, kann ich nicht dem Eiertanz in diesem Forumnicht anschließen. Das Telemediengesetz scheint mir sehr eindeutig zu sein und zumindest genug Masse für die allseits geliebten wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zu lifern. Die Anbieter sollten von sich aus auf barrierefreie impressen setzen und nicht auf Abmahnungen, Gerichte oder den Gesetzgeber warten.

Das übertriebene Spamproblem

Noch ein Wort zu Spam. Ja, es gibt massig davon, aber tatsächlich ist er recht gut in den Griff zu bekommen. Die großen amerikanischen Anbieter von Mailadressen wie Google, Yahoo oder Microsoft haben Spam sehr gut im Griff. Ich habe mir einfach eine Googlemail-Adresse nur für die Website hier zugelegt. Die Zahl der Spammails ist überschaubar im Gegensatz zu meinem GMX-Account, wo der Spamfilter auch nach zehn Jahren Training unbrauchbar ist und diese GMX-Adresse hat noch nie im Internet gestanden.