Barrierefreiheit ist ein Markt wie jeder andere. Es tummeln sich dort zahlreiche Dienstleister. Dabei ist es häufig schwierig, die Spreu vom Weizen zu trennen. An dieser Stelle möchte ich Ihnen ein paar Hinweise geben, wie Sie einen Dienstleister finden und überprüfen können, ob er Ihren Anforderungen entspricht.
Zunächst sollten Sie herausfinden, ob Ihre bestehenden Dienstleister schon Erfahrung in Sachen Barrierefreiheit haben. Bei einer Webagentur kann das der Fall sein. Eventuell ist der Dienstleister auch bereit, sich in das Thema einzuarbeiten.
Ist das nicht der Fall, fragen Sie in Ihrem Kollegen- oder Bekanntenkreis, ob dort schon mit erfahrenen Agenturen zusammengearbeitet wurde. In der Regel haben sich Experten in der Region bereits einen Ruf aufgebaut, sodass sie, etwa bei der Handelskammer oder anderen lokalen Organisationen, bekannt sind.
Werden Sie auch hier nicht fündig, bleibt Ihnen noch die Recherche im Internet. Hier ist es tatsächlich am schwersten zu beurteilen, wie viel Expertise vorhanden ist. Sie können aber wie bei jedem Dienstleister vorgehen: Die Referenzen prüfen und nach umgesetzten Projekten fragen. War die Agentur schon einmal für Landes- oder Bundeseinrichtungen tätig, ist das ein gutes Zeichen.
In der Webentwicklung ist viel Halbwissen und veraltetes Wissen zur Barrierefreiheit verbreitet. Viele Experten konzentrieren sich auf das Thema blinden- und sehbehindertengerechte Gestaltung. Das ist sicherlich ein wichtiges Thema, aber nicht das einzige. Scheuen Sie sich also nicht, nach konkreter Expertise auch für andere Zielgruppen zu fragen.
Wichtig ist auch, wie der konkrete Prozess abläuft. Wie prüft der Dienstleister zum Beispiel, ob die erbrachte Leistung tatsächlich barrierefrei ist? Wie stellt er sicher, dass er auf dem neuesten Stand ist? Bei einem komplexen und teuren Projekt sollten Sie auch diese Fragen an den Dienstleister stellen.
Auch sollten Sie in jedem Fall Kostenvoranschläge von zumindest zwei Anbietern einholen. Die Kosten ansonsten vergleichbarer Dienstleister können erheblich variieren. Seien Sie misstrauisch, wenn ein Angebot zu günstig ist. Hohe Tagessätze sind in dieser spezialisierten Branche nicht ungewöhnlich.
Beschäftigen Sie mehrere Agenturen für bestimmte Bereiche, sollten Sie diese Prüfungen für jede Agentur separat durchführen. Macht eine Agentur das Design, die zweite die Web-Entwicklung und die Dritte die Barrierefreiheit, sollten nichtsdestotrotz alle Beteiligten Erfahrungen mit Barrierefreiheit haben. Haben die Dienstleister keine oder geringe Erfahrung, müssen Sie mit einem strengen Anforderungsmanagement arbeiten.
Möchten Sie mit Ihrer bisherigen, nicht mit Barrierefreiheit erfahrenen Agentur weiterhin zusammenarbeiten, können Sie auch einen Spezialisten zur Barrierefreiheit als Consultant hinzuziehen. Er kann Sie und die Agentur bezüglich der Barrierefreiheit steuern und bei der Qualitätssicherung unterstützen.
Exkurs: Behinderte Experten
Eine Behinderung qualifiziert nicht automatisch zum Experten für Barrierefreiheit. Der einzelne behinderte Mensch hat vor allem seine eigenen Probleme im Blick. Ein Mensch, der gerade erst erblindet ist, steht in der Regel vor anderen Problemen als ein von Geburt an Blinder. Die persönlichen Fähigkeiten haben einen erheblichen Einfluss und können dementsprechend das Bild verfälschen. Zudem hat ein behinderter Mensch in der Regel vor allem die Anforderungen der eigenen Gruppe im Blick. Ein Blinder kann die Probleme selbst von eng verwandten Behinderungen, wie hochgradigen Sehbehinderungen, schon nicht mehr erfassen. Die Probleme anderer behinderter Menschen kennt er noch weniger, wenn er sich nicht explizit damit beschäftigt hat.
Gehen Sie deshalb bei der Suche nach behinderten Experten ebenso vor wie bei der Suche nach Dienstleistern. Prüfen Sie die Referenzen, fragen Sie nach konkret durchgeführten Projekten, schauen Sie, ob die Person zu dem Thema publiziert hat oder auf Fachveranstaltungen als Redner auftaucht. Ein Experte kann seine Expertise immer auf die eine oder andere Weise nachweisen.
Unabhängig davon können und sollten Sie natürlich Kollegen aus Ihrer Organisation beteiligen, die eine in diesem Zusammenhang relevante Behinderung haben.
Der Auftraggeber entscheidet
Es ist grundsätzlich Sache des Auftraggebers, über den Grad der Barrierefreiheit zu entscheiden, der umgesetzt wird. Wir erleben immer wieder, dass der AG bestimmte Aspekte der Barrierefreiheit ablehnt, weil sie zum Beispiel in das visuelle Design eingreifen. Es ist das Recht des Auftraggebers, so zu entscheiden, in diesem Fall muss er aber auch die Verantwortung dafür übernehmen. Als AN sollten Sie diese Verantwortlichkeit respektieren, aber auch klar machen, welche Probleme damit einhergehen können. Möchte der AG Ihre Empfehlung trotzdem nicht übernehmen, sollten Sie das schriftlich dokumentieren, um vor Regress-Ansprüchen geschützt zu sein. AGs können ihre Meinung ändern bzw. können auch Personal-Veränderungen auftreten, auch Gedächtnislücken sind bei Projekt-Verantwortlichen nicht selten.
Als AG sollten Sie solche Entscheidungen gründlich überlegen, aber dann auch die Verantwortung dafür übernehmen.
Ein häufiger Konfliktpunkt ist auch das Entscheidungs- und Zeitmanagement des AG. Aus der Perspektive von ANs fordert der AG stets straffe Zeitpläne, aber kommt seiner eigenen Verantwortung nicht immer zeitgerecht nach. Es ist das Vorrecht des AGs, sich Zeit zu lassen. Allerdings ist es schlechter Stil, das eigene Management auf dem Rücken des AN abzuladen. Gerade bei Freelancern und kleinen Agenturen können solche Verzögerungen schnell zur Belastung werden. Meistens sind es innerorganisatorische Konflikte oder langzeit-erkrankte Mitarbeiter ohne adäquate Vertretung. Dagegen hilft das im ersten Abschnitt beschriebene Optimieren der Unternehmenskultur.
Auch Last-Minute-Wünsche tragen zu solchen Problemen bei: Da wird eine aufwendig barrierefrei gemachte Funktion gestrichen oder es kommt eine komplexe Funktion hinzu, die wiederum aufwendig barrierefrei gemacht werden muss. Hier müssen Sie als AG die Geduld haben oder den Launch dieser Funktion verschieben, bis sie barrierefrei umgesetzt werden kann.
Ziel-Konflikte
Weiterhin beobachten wir häufig Konflikte, die aus verschiedenen Dienstleistern resultieren. Oft wird etwa das Layout von einer Person gemacht und eine andere Agentur muss es dann barrierefrei umsetzen. Das ist kein Problem, wenn alle Beteiligten wie oben beschrieben ihrer Aufgabe nachkommen. Wenn das der Designer nicht tut, muss der AG hier etwas unternehmen: Entweder ist der Designer nicht ausreichend gebrieft oder er hat das Briefing nicht sauber umgesetzt. Das Problem kann sich verschärfen, wenn mehrere Dienstleister an der Anwendung arbeiten.
Es kommt häufig vor, dass der Content vom AG oder einem weiteren Dienstleister beigesteuert wird. Das heißt, der AN, der das Webprojekt umsetzt, hat zunächst keinen Einfluss darauf. Das nachträglich umzusetzen kann gerade bei multimedialen Inhalten lange dauern und damit den Projektstart gefährden. Hier sehen wir einmal mehr, wie wichtig Steuerung und Anforderungsmanagement sind.
Sie als AG müssen dann intervenieren oder die Verantwortung an einen der AN abgeben, der sich dann mit dem anderen AN kurzschließt. Das hängt sehr stark davon ab, welche Partei sich besser in der Barrierefreiheit auskennt. Der entscheidende Dienstleister muss dann ggf. auch die nötige Autorität gegenüber dem anderen Dienstleister bekommen. Solche Konflikte sollten durch gutes Know How beim AG und klares Anforderungsmanagement sowie Steuerung von Vorneherein ausgeschlossen werden.
Gerade externe Consultants, die vom AG engagiert werden, haben gegenüber dem AN selten die Autorität, ihre Bedenken durchzusetzen. Als Externer bekommen Sie in der Regel nur das zu sehen, was Ihnen freiwillig gezeigt wird. Am Ende fällt es dem AG zu, die Entscheidungen gegenüber der Agentur durchzusetzen. Consultants haben zudem oft zahlreiche unterschiedliche Projekte parallel laufen und können nicht immer 100 Prozent Überblick über ein einzelnes Projekt haben.
Digitale Barrierefreiheit ist ein komplexes Feld, in welchem es oft nicht die eine korrekte Antwort gibt. Kommen Ihnen die Hinweise des Consultants merkwürdig oder unlogisch vor, fragen Sie gerne nach, worauf er sich stützt.
Fordern Sie auch gerne „saubere“ Fehler-Berichte ein. Schlampig gemachte Barrierefreiheits-Berichte sind in der Branche leider häufig zu finden: Fehlermeldungen ohne Screenshots, fehlende Referenzen zu den Richtlinien, keine Quellenangaben, wenn Lösungen vorgeschlagen werden und so weiter.
Wo liegt die Expertise?
Wie oben geschildert wird es oft vorkommen, dass es nur eine Person im Projekt gibt, die über ausreichend Wissen zur Barrierefreiheit verfügt, um Projekte steuern oder beraten zu können. Spielen wir einmal die unterschiedlichen Szenarien durch.
Als Auftragnehmer haben Sie die Aufgabe, sich tief genug in die Barrierefreiheit einzuarbeiten. Wenn Sie sagen, dass Sie Barrierefreiheit liefern, dann müssen Sie sie auch liefern. Setzen Sie Barrierefreiheit nicht sauber um, schaden Sie sich auf mittlere Sicht Selbst. Es wird sich in der Branche herumsprechen und der wirtschaftliche Schaden könnte groß werden, weil Sie dann auch in Ihren anderen Tätigkeitsfeldern als unzuverlässig gelten.
Verfügen Sie über Barrierefreiheits-Expertise innerhalb der Agentur, wird es sehr häufig vorkommen, dass Sie nicht nur intern, sondern auch den AG in Sachen Barrierefreiheit steuern und beraten. Es wird aufgrund des Mangels an Barrierefreiheits-Experten sehr häufig vorkommen, dass der AG und andere beteiligte Dienstleister bestenfalls rudimentär, schlimmstenfalls gar nicht im Thema drin sind. Das ist keine gute Nachricht, denn es kann Ihren Arbeitsaufwand drastisch erhöhen, weil Sie sehr viel erklären müssen. Zudem erhöht es den Druck auf Sie, dass Sie auch alles richtig machen, denn die anderen Beteiligten werden bei Problemen Ihnen die Verantwortung zuschieben.
Es wäre deshalb sinnvoll, wenn Sie eine Basis-Schulung für alle Beteiligten durchführen. Sie können in ein bis zwei Stunden die wesentlichen Anforderungen der Barrierefreiheit, die Regelungen und Schlüssel-Dokumente erläutern. Das sollte reichen, damit sich die anderen Beteiligten, wenn sie das wünschen, weiter einlesen oder vertiefende Schulungen erhalten. Außerdem sollten Sie in den Meetings und für die Dokumente genügend Zeit einplanen, um Maßnahmen oder Probleme zu erklären.
Es gibt auch den umgekehrten Fall: Der AG hat die Expertise und der Dienstleister nicht. Dabei sind die Steuerung des Dienstleisters sowie eine Qualitätssicherung wichtig.
Wie oben beschrieben ist es auf mittlere Sicht sinnvoll, dass möglichst viele Beteiligte über ein Basis-Wissen verfügen. Die Fach-Personen sollten in ihrem eigenen Gebiet soweit befähigt sein, dass sie nicht ständig recherchieren müssen
Das gilt auch für den AG. Es geht darum, dass Sie vor allem bei speziellen Problemen informiert und nicht aus dem Bauch heraus entscheiden. Es ist nicht sinnvoll, die gesamte Verantwortung auf den AN zu übertragen: Sie als AG werden immer im Nachteil sein, wenn Sie die Barrierefreiheit einer Leistung überhaupt nicht einschätzen können. Am Ende wird immer der Betreiber für mangelhafte Barrierefreiheit verantwortlich gemacht.
Oftmals wird auch von dem Dienstleister oder vom AG ein externer Consultant hinzugezogen. Consultants können ihre Rolle unterschiedlich interpretieren. Ich selbst sehe mich eher als Ratgeber, denn als Steuerer: Das heißt, ich gebe Hinweise und beschreibe Probleme. Die Aufgabe der Steuerung und Entscheidung liegt bei der Organisation, die mich beauftragt hat. Wie an anderer Stelle erläutert, fehlen dem Consultant häufig Informationen. Er hat nur Zugang zu den Dokumenten, die ihm zugänglich gemacht werden. Er kennt die Verhältnisse innerhalb der anderen beteiligten Organisationen nicht und auch nicht das Verhältnis zwischen AG und Dienstleister. Er ist meistens bei Besprechungen zwischen AG und AN nicht beteiligt. Zudem ist er häufig nicht über das Gesamtprojekt hinaus eingebunden. Aus diesen Gründen hat er auch wenig Autorität über die Prozesse. Deshalb ist es für ihn selten möglich, das Projekt im Detail zu steuern.
Accessibility – the relationship between client and contractor